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Unsere AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER MAKEUP ARTIST FACTORY MÜNCHEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):

1) Die Anmeldung hat schriftlich unter der Verwendung unseres Anmeldeformulars zu erfolgen. Nach Antragseingang übersenden wir Ihnen umgehend eine schriftliche Bestätigung.

2) Der Teilnehmer verpflichtet sich durch seine Anmeldung das gesamte Kursgeld zu zahlen, auch bei etwaigem Rücktritt vor Kursbeginn oder während des Kurses. Eine Anzahlung von EUR 1.500,00 ist innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Anmeldebestätigung fällig. Die restliche Kursgebühr ist bis zwei Wochen vor Kursbeginn zu leisten, sofern keine schriftliche Ratenzahlungsvereinbarung getroffen wird. Sollte die Anmeldung kürzer als zwei Wochen vor Kursbeginn erfolgen, ist die gesamte Kursgebühr bereits mit Anmeldung fällig. Für den Fall, dass der Kurs wegen Krankheit nicht angetreten werden kann, wird die Kursgebühr auf einen anderen Kurs überschrieben. Die Erkrankung ist durch ärztliches Attest nachzuweisen.

3) Die Teilnehmer haben pünktlich zu erscheinen. Hat ein Teilnehmer trotz mehrmaliger Ermahnung den Unterricht mehrfach schwerwiegend gestört, so ist die Schulleitung berechtigt den Teilnehmer vom Unterricht auszuschließen. Die Kursgebühren vermindern sich dadurch nicht.

4) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Aufnahmen (z.B.: Fotos, Videos usw.) gemacht werden und von der Make Up Artist Factory verwendet werden dürfen.

5) Der Kursteilnehmer hat nur bei regelmäßigem Schulbesuch und Bezahlung der gesamten Kursgebühren Anspruch auf Zulassung zur Abschlussprüfung.

6) Jeder Kurs wird mit einer praktischen Prüfung abgeschlossen. Die Teilnahme daran ist freiwillig. Über das Ergebnis der Prüfung wird ein Zeugnis ausgestellt.

7) Die Firma Make Up Artist Factory haftet nicht für Körper- und Sachschäden, die von Dritten verursacht werden.

8) Gemeinsamer Erfüllungsort für die gegenseitigen Pflichten des Vertrages ist München.

9) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht des Schriftformerfordernisses.

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